
Am 1. Januar 2024 tritt die zweite Phase des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft. Demnach müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten eine „abstrakte” Risikoanalyse sowie eine „konkrete” Due-Diligence-Prüfung durchführen. Zudem müssen sie mindernde Maßnahmen ergreifen und eine detaillierte Berichterstattung zu den Auswirkungen auf die Menschenrechte im Hinblick auf ihre Tier-1-Lieferanten sowie Lieferanten niedrigerer Stufen vorlegen. Unsere Sustainability Intelligence Suite bietet einen umfassenden Ansatz für diese Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und die Berichterstattung.
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