Wie wirkt sich die CSRD auf Unternehmen in Deutschland aus – und wie können sie sich vorbereiten?
Back to Blog PageEnde 2024 hat die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) eine neue Ära der Unternehmenstransparenz eingeläutet. Obwohl die Richtlinie bereits im Januar 2023 in Kraft trat, wurde sie in Deutschland bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Unternehmen in Deutschland stehen daher vor der Herausforderung, sich auf eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten.
Die CSRD stellt deutsche Unternehmen vor umfangreiche Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig die Chance, Nachhaltigkeit systematisch in ihre Geschäftsstrategien zu integrieren. Trotz der noch ausstehenden nationalen Umsetzung sollten Unternehmen nicht abwarten, sondern proaktiv handeln. Durch frühzeitige Anpassungen und die Nutzung von Synergien zwischen verschiedenen Regulierungen wie der CSRD, CSDDD und dem LkSG können Unternehmen nicht nur Compliance sicherstellen, sondern sich auch Wettbewerbsvorteile sichern. Darüber hinaus gibt es Diskussionen über eine mögliche Verknüpfung der CSRD mit weiteren Initiativen wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Verständnis des erweiterten Geltungsbereichs der CSRD
Die CSRD baut auf der bisherigen Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) auf und erweitert die Anforderungen an Unternehmen erheblich. Sie führt neue Standards ein, die auf den von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) basieren. Die CSRD setzt dabei auf die Angleichung an internationale Rahmenwerke wie die Global Reporting Initiative (GRI) und die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Hauptziele der CSRD:
-
Verbesserung der Transparenz: Unternehmen müssen detaillierte Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) machen.
-
Verpflichtung zur doppelten Wesentlichkeit: Berichte sollen sowohl die finanziellen Risiken durch ESG-Faktoren als auch die Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf Gesellschaft und Umwelt aufzeigen.
-
Harmonisierung der Standards: Einheitliche Berichtsformate sollen Vergleichbarkeit und Konsistenz innerhalb der EU sicherstellen.
Welche deutschen Unternehmen sind betroffen?
Die CSRD richtet sich an alle großen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
-
Mehr als 250 Mitarbeitende,
-
Eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro,
-
Einen Jahresumsatz von über 40 Millionen Euro.
Ab 2026 werden diese Vorschriften auch auf kleinere Unternehmen (KMU), die an EU-regulierten Märkten notiert sind, ausgeweitet.
Darüber hinaus betrifft die CSRD auch deutsche Tochtergesellschaften von außerhalb der EU ansässigen Konzernen, wenn diese Nicht-EU-Organisationen mit EU-Tochtergesellschaften, die die Kriterien für Großunternehmen erfüllen (z. B. mehr als 250 Beschäftigte mit Sitz in der EU, eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR oder ein Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. EUR).
Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen und Anforderungen der CSRD in unserem Leitfaden.
Doppelte Wesentlichkeit als zentraler Ansatz
Ein Eckpfeiler der CSRD ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, das die Art und Weise, wie Unternehmen an die ESG-Berichterstattung herangehen, grundlegend neu definiert. Im Gegensatz zur traditionellen Finanzberichterstattung, die sich in erster Linie auf die Auswirkungen von ESG-Themen auf die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens konzentriert, müssen Unternehmen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit offenlegen, wie sich ihre Aktivitäten auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken. Dies bedeutet für deutsche Unternehmen eine deutliche Ausweitung der bisherigen Berichtspflichten.
So müssen beispielsweise Produktionsunternehmen nicht nur die finanziellen Risiken durch den Klimawandel analysieren, sondern auch offenlegen, wie ihre Geschäftsprozesse Treibhausgasemissionen verursachen oder soziale Auswirkungen in Lieferketten entstehen.
Herausforderungen für deutsche Unternehmen
1. Fehlende nationale Umsetzung:
Die verspätete Umsetzung der CSRD in nationales Recht sorgt für Unsicherheit bei Unternehmen in Deutschland. Es ist unklar, ob und welche spezifischen Anpassungen auf nationaler Ebene eingeführt werden.
2. Integration weiterer Regulierungen:
Die CSRD könnte in Zukunft mit der CSDDD und dem LkSG verknüpft werden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet bereits Unternehmen ab einer bestimmten Größe, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu adressieren. Eine Integration würde den Umfang der Berichts- und Sorgfaltspflichten erheblich erweitern.
3. Komplexe Wertschöpfungsketten:
Die CSRD verlangt eine detaillierte Berichterstattung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Viele deutsche Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ESG-Daten von ihren Lieferanten zu erheben, die nicht immer mit den EU-Standards vertraut sind.
Starten Sie jetzt Ihr kostenloses Risk Mapping für Ihre Lieferanten.
4. Kostendruck:
Die Implementierung neuer Berichtssysteme und die Durchführung von Wesentlichkeitsanalysen sind ressourcenintensiv. Besonders für KMU kann dies zu finanziellen Belastungen führen.
Wichtige Schritte zur Vorbereitung
Für Unternehmen, die der CSRD unterliegen, ist ein proaktiver Ansatz von entscheidender Bedeutung, um eine reibungslose Einhaltung zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Vorbereitungsstrategien:
1. Verständnis der ESRS-Anforderungen: Unternehmen müssen sich mit den ESRS-Leitlinien vertraut machen, die von der Europäischen Kommission gebilligt wurden. Mit ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) und ESRS 2 (Allgemeine Angaben) zu beginnen, wird Unternehmen helfen, eine solide Grundlage für ihren Berichtsrahmen zu schaffen.
2. Bestehende Berichterstattungspraktiken evaluieren: Bewerten Sie die derzeitige Nachhaltigkeitsberichterstattung, um etwaige Lücken im Vergleich zu den CSRD-Standards zu ermitteln. Möglicherweise sind Verbesserungen erforderlich, um die detaillierten Datenerfassungs- und Berichtsanforderungen der Richtlinie zu erfüllen.
3. Implementierung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist entscheidend. Dabei werden sowohl die finanziellen Auswirkungen von ESG-Themen als auch die ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation bewertet.
4. Flexible Berichtssysteme sicherstellen: Es wird erwartet, dass sich die CSRD weiterentwickelt und bis Juni 2026 zusätzliche Leitlinien für Nicht-EU-Unternehmen veröffentlicht werden. Unternehmen sollten flexible Systeme einführen, die sich an zukünftige regulatorische Änderungen anpassen können, auch in Bezug auf eine Berichterstattung zum LkSG und der CSDDD.
5. Stärkere Einbeziehung der Lieferkette: Die CSRD legt einen starken Schwerpunkt auf die Transparenz der Wertschöpfungskette. Unternehmen sollten Datenerhebungen in ihrer gesamten Lieferkette einleiten. Tools wie EcoVadis Ratings unterstützen und erleichtern die Einbindung und Datenerhebung von Lieferanten.
Herausforderungen meistern
Komplexe Wertschöpfungsketten verwalten: Eine der größten Herausforderungen ist die Anforderung der CSRD an die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette. Unternehmen müssen Lieferanten und Partner einbeziehen, von denen viele nicht an die Detailgenauigkeit gewöhnt sind, die für die Einhaltung der CSRD erforderlich ist. Die Einrichtung zuverlässiger Datenerfassungsmechanismen und klarer Kommunikationswege ist von entscheidender Bedeutung.
Immer auf dem neuesten Stand bei regulatorischen Änderungen bleiben: Die CSRD unterliegt laufenden Anpassungen, was bedeutet, dass Unternehmen aufmerksam bleiben müssen. Die Vorbereitung auf mögliche Überarbeitungen und die Integration anpassungsfähiger Praktiken können Störungen bei der Einhaltung der Vorschriften minimieren.
Sicherheit für gemeldete Daten: Die CSRD erfordert eine ähnliche Sicherheit wie bei Finanzberichten. Nicht-EU-Unternehmen müssen eine externe Überprüfung einplanen, um die Glaubwürdigkeit ihrer Nachhaltigkeitsdaten zu erhöhen.
Einsatz von Technologie zur Einhaltung der CSRD und wie EcoVadis dabei unterstützt
Moderne Plattformen rationalisieren die Datenerfassung, -verwaltung und -berichterstattung, insbesondere für klimarelevante Informationen. Diese Tools ermöglichen es Unternehmen,:
· Effizientes Sammeln von Daten von Lieferanten.
· Erleichterung einer nahtlosen Kommunikation über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.
· Abstimmung des Berichtsrahmens mit globalen Standards wie EFRS S2.
· Automatisierung und digitale Lösungen
Automatisierte Systeme verringern den Aufwand für die Verwaltung großer Mengen von ESG-Daten. Tools mit vorkonfigurierten Indikatoren und Berichtsvorlagen, wie sie EcoVadis anbietet, können die Übereinstimmung mit den EU-Standards sicherstellen und gleichzeitig den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Einhaltung der Vorschriften erheblich reduzieren.
Durch frühzeitige Anpassungen und die Nutzung von Synergien zwischen verschiedenen Regulierungen wie der CSRD, CSDDD und dem LkSG können Unternehmen nicht nur Compliance sicherstellen, sondern sich auch Wettbewerbsvorteile sichern.
Durch die Abstimmung unserer Lösungen auf die weltweit wichtigsten Rahmenwerke und Standards machen wir sie vollständig interoperabel und führen sie an einem Ort zusammen.
Da wir Unternehmen weiterhin auf dem Weg in die neue Ära der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung begleiten und die Offenlegung von Best Practices und Maßnahmen vorantreiben, ist die EcoVadis Intelligence Suite zu einem Eckpfeiler eines jeden Rahmens für nachhaltige Lieferkettenrisiken und Compliance geworden.
Sind Sie bereit, die Anforderungen der CSRD zu erfüllen? Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie Sie Ihre Berichtsprozesse optimieren können.